Umsetzung Ihrer PV-Anlage

Sie interessieren sich für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage?

Dabei gilt es, einige organisatorische & technische Regeln zu beachten, um die sichere Strom-Versorgung für die Allgemeinheit zu gewährleisten. 

Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuell massiven Nachfrage nach PV-Anlagen kann es derzeit zu längeren Wartezeiten und Verzögerungen kommen. Wir tun alles, was in unserem Einflussbereich möglich ist und bitten um Verständnis dafür. Vielen Dank.

 

Sechs Schritte zur Umsetzung Ihrer PV-Anlage

1. Planung

Sie entscheiden sich für die Errichtung einer PV-Anlage und beauftragen eine Fachfirma mit der Planung der Anlage. 

2. Anfrage

Danach stellt die Fachfirma eine Netzzutrittsanfrage bei uns, damit wir prüfen können, ob und wie viel elektrische Leistung von der neuen Anlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. 

Die Netzzutrittsanfrage kann schnell und unkompliziert hier ONLINE erfolgen.

3. Bestätigung & Angebot

Nach der Prüfung auf Netzverträglichkeit erhält der Antragsteller von uns das schriftliche Angebot für den Netzzutritt. Sobald wir von Ihnen das unterzeichnete Angebot erhalten haben, übermitteln wir Ihnen die Netzzutrittsbestätigung inklusive Zählpunktbezeichnung. Die Anlage kann jetzt mit den vertraglich zugesicherten Daten bei der Fachfima bestellt und errichtet werden. 

4. Einspeisevertrag

Um den nicht direkt verbrauchten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen zu können, schließt der Kunde einen Einspeisevertrag mit einem Abnehmer seiner Wahl ab. Dies erfolgt im Idealfall bereits vor der Fertigstellung der Anlage, jedoch zwingend erforderlich vor Inbetriebnahme der Anlage.

5. Fertigstellung

Nach Fertigstellung der Anlage schickt das Fachunternehmen eine Meldung an uns (Fertigstellungsmeldung, Installationsdokument, Einspeisevertrag).

6. Inbetriebnahmen & Kontrolle

Nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für die Inbetriebnahme. Wir überprüfen die Anlage vor Ort auf Konformität der ursprünglichen Meldung und ab diesem Zeitpunkt kann die eingespeiste Energie vergütet werden.