PV Netzeinspeisung Tarife
Der zu vergütende Abnahmepreis der elektrischen Energie stellt das mengengewichtete Monatsmittel aus den an der Strombörse gehandelten Day-Ahead-Stundenpreisen gemäß § 41 Abs 2a iVm § 13 Abs 3 Ökostromgesetz - ÖSG 2012 dar. Dieser wird monatlich und im Nachhinein ermittelt: Marktpreis (oem-ag.at)
Zusätzlich wird ein 5 % Bonus auf diesen Abnahmepreis vergütet.
Für den oben errechneten Abnahmepreis gilt eine Ober- und Untergrenze. Die Obergrenze liegt beim von der E-Control quartalsweise veröffentlichten Marktpreis gemäß § 41 Abs 1 Ökostromgesetz – ÖSG 2012, die Untergrenze bei 60 Prozent dieses Marktpreises. Dieser Marktpreis wird von der Regulierungsbehörde E-Control am Ende eines Quartals für das nächste Quartal ermittelt (vgl. https://www.e-control.at/marktteilnehmer/oeko-energie/marktpreis). Der Marktpreis wird in €/MWh angegeben. Für die Umrechnung in ct/kWh ist der dort angegebene Betrag durch 10 zu dividieren.
April 2024 |
4,888 ct/kWh |
Preis gem. |
60 % des Marktpreises gemäß |
Mai 2024 |
4,888 ct/kWh |
Preis gem. |
60 % des Marktpreises gemäß |
Juni 2024 |
4,888 ct/kWh |
Preis gem. |
60 % des Marktpreises gemäß |
Juli 2024 |
5,606 ct/kWh |
Preis gem. |
60 % des Marktpreises gemäß |
August 2024 |
6,118 ct/kWh |
Preis gem. |
durchschnittlich mengengewichteter |
September 2024 |
6,339 ct/kWh |
Preis gem. |
durchschnittlich mengengewichteter |