Vorstand

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft führt die Geschäfte in eigener Verantwortung. Er ist für das operative Geschäft zuständig und dem Aufsichtsrat berichtspflichtig. Der Aufsichtsrat ist auch für die Bestellung und Abberufung des Vorstandes zuständig. Vorstandsmitglieder unterliegen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers und haften auch dafür. Sie sind weisungsfrei, das heißt, weder der Aufsichtsrat noch der Eigentümer kann ihnen unmittelbar Anweisungen, wie sie ihre Funktion auszuüben haben, erteilen. Sie haben aber die Interessen der Eigentümer, der Arbeitnehmer und der Öffentlichkeit zu berücksichtigen.

Mag. Christian Holzknecht

  • Vorstandsvorsitzender und kaufmännischer Vorstand der Stadt Hall in Tirol Beteiligungs-AG
  • Geschäftsführung der HALLAG Kommunal GmbH

T.:

+43 (0)5223 5855 127

Mail:

vorstandssekretariat@hall.ag 

DI Mag. Artur Egger

  • Technischer Vorstand der Stadt Hall in Tirol Beteiligungs-AG
  • Geschäftsführung der HALLAG Kommunal GmbH

T.:

+43 (0)5223 5855 127

Mail:

vorstandssekretariat@hall.ag 

Die wundersame Welt des „Mr. Hall AG“ - der Film