Sommer-Tarif (SNAP)

In unserem Netzgebiet werden Smart Meter schrittweise bis 1. Jänner 2027 auf die gesetzlich vorgesehene 15-Minuten-Messung umgestellt. Diese Anpassung bildet die Grundlage für den neuen Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP).

Die Umstellung erfolgt gestaffelt. Ob ihr Stromzähler bereits umgestellt wurde, können Sie jederzeit in unserem Webportal unter https://kundenportal.hall.ag/ einsehen. Sie können dort auch jederzeit selbständig die Umstellung des Zählers auf 15-Minunten-Auslesung durchführen.

Vorteil vom NEUEN Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)

Mit dem neuen Sommertarif profitieren Sie von reduzierten Netzkosten, wenn Sie Strom gezielt zu Zeiten hoher Solarstromerzeugung nutzen.

  • Zeitraum: 1. April bis 30. September
  • Uhrzeit: täglich von 10:00 bis 16:00 Uhr
  • Vorteil: rund 20 % geringere Netzgebühren (Arbeitspreis)
  • Gültig für: Kundinnen und Kunden der Netzebene 7

Die technische Voraussetzung dafür ist die aktive Umstellung des Zählers auf 15-Minuten-Messung.

 

Mehr Transparenz durch die 15-Minuten-Messung

Mit der verfeinerten Messerfassung auf 15-Minuten-Basis erhalten Sie über unser Kundenportal detailliertere Einblicke in Ihren Stromverbrauch.

  • Ihren Verbrauch detailliert nachvollziehen
  • Verbrauchsspitzen erkennen
  • Einsparpotenziale identifizieren
  • Lastverschiebungen gezielt planen

Insbesondere bei Anwendungen wie Wärmepumpen oder E-Mobilität ergeben sich zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten.

 

Widerspruch (Opt-Out) möglich

Sie haben das Recht, der Speicherung und Übermittlung von Viertelstundenwerten zu widersprechen (Opt-Out), sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen.

Bitte beachten Sie: Bei einem Opt-Out steht Ihnen der günstige Sommer-Nieder-Arbeitspreis nicht zur Verfügung.

Ein Opt-Out ist aus gesetzlichen Gründen bei folgenden Fällen NICHT möglich bei:

  • Nutzung eines dynamischen Tarifs
  • Betrieb einer Ladestation für Elektrofahrzeuge
  • Nutzung einer Wärmepumpe
  • Betrieb eines stationären Energiespeichers
  • Vorhandener Einspeiseanlage (z.B. Photovoltaik)
  • Teilnahme an gemeinsamer Energienutzung (Energiegemeinschaft)

Wichtiger Hinweis: Bei allen oben angeführten Typen von Kundenanlagen haben wir die Stromzähler bereits für Sie auf 15-Minuten-Auslesung umgestellt. Ebenfalls bereits von uns umgestellt wurden größere Verbrauchsanlagen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 5.000 kWh pro Jahr.
Alle sonstigen Anlagen sind durch die Kunden selbst aktiv über das Kundenportal umzustellen, um sofort den Vorteil des günstigeren SNAP-Tarifs zu erhalten.

 

Ihre gesetzliche Meldepflicht

Bitte melden Sie folgende Anlagen an den Netzbetreiber:

  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Wärmepumpen
  • Stationäre Energiespeicher
  • Einspeiseanlagen (z. B. Photovoltaik)

Die Meldung kann einfach über den Kundenservice bzw. unter www.hall.ag erfolgen.

Datenschutz

Ihre Messdaten werden ausschließlich gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet, verschlüsselt übertragen und nur für Netzbetrieb sowie Abrechnungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht.

 

Was ist der SNAP (Sommer-Nieder-Arbeitspreis)?

Der SNAP ist ein zeitlich begrenzter Netztarif. Für Stromverbrauch in festgelegten Sommerzeiten wird ein um 20 Prozent reduziertes Netznutzungsentgelt angewendet.

Warum wurde dieser Preis eingeführt?

In den Sommermonaten fließt mittags viel Solarstrom ins Netz, während der Verbrauch niedrig ist. Haushalte sollen wo motiviert werden, ihren Stromverbrauch in diese Zeit verlagern, z. B. durch Waschen, Geschirrspülen oder Laden von E-Autos.

Wann gilt SNAP?

Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis gilt im folgenden Zeitraum:

  • von April bis September
  • täglich von 10:00 bis 16:00 Uhr

Für Stromverbrauch in diesen Zeitfenstern werden die Netzgebühren reduziert. Außerhalb dieser Zeiten gelten die regulären Netzentgelte.

Welche Voraussetzungen müssen für den SNAP erfüllt sein?

Damit der Sommer-Nieder-Arbeitspreis angewendet werden kann, muss die Erfassung der Viertelstundenwerte vom Kunden aktiv im Kundenportal freigeschaltet werden. Ausgewählte Kundenanlagen wurden bereits durch uns auf Viertelstundenwerte umgestellt. Siehe dazu die weiteren Details unter dem Punkt „Widerspruch (Opt-Out) möglich“. Ohne aktive Umstellung der Zähler auf 15-Minuten-Werte erfolgt die Umstellung des Zählers (und damit die Verrechnung des günstigeren SNAP-Tarifs) durch uns bis spätestens 1. Jänner 2027.

 

Wie aktiviere ich die Viertelstundenwerte?

Die Aktivierung erfolgt im Kundenportal des Netzbetreibers:

  1. Anmeldung im Kundenportal der Hall AG unter Einloggen - HALLAG Kommunal GmbH
  2. Unter dem Widget „Kundendaten“ den Button Zustimmung zur Auslesung von Viertelstundenwerten auswählen
  3. Auswahl der entsprechenden Vertragskontonummer (Mehrfachauswahl möglich)
  4. Button Weiter
  5. Zustimmungserklärung und getroffene Auswahl prüfen

Durch Klick auf Button Absenden Zustimmung erteilen