
Rückwirkenden Ab- und Anmeldungen für Strom
Seit dem 07. Oktober 2024 ist es aufgrund Gesetzesänderung nicht mehr möglich sein, eine rückwirkende Abmeldung für Ihre Stromversorgung vorzunehmen. Das bedeutet, dass Ab- und Anmeldungen künftig nur noch für künftige Prozesse durchgeführt werden können. Bislang war es möglich, eine Ab- oder Anmeldung auch rückwirkend vorzunehmen, etwa wenn diese aufgrund eines Umzugs nicht rechtzeitig erledigt wurde. Eine solche wird künftig nur noch in Ausnahmefällen, wie etwa bei Insolvenzen oder Verlassenschaften, möglich sein.
Ziel dieser Änderung ist es, den Prozess der Stromanmeldungen zu vereinheitlichen und mehr Transparenz im österreichischen Energiemarkt zu schaffen. Die neuen Regelungen sorgen dafür, dass alle Kundinnen und Kunden gleich behandelt werden und Unstimmigkeiten bei der Abrechnung oder der Zuordnung von Verbrauchszeiträumen vermieden werden.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, bitten wir Sie, uns im Falle eines Umzugs, Einzugs oder Auszugs rechtzeitig zu kontaktieren – idealerweise 2- 4 Wochen im Voraus – damit wir die Ab- oder Anmeldung fristgerecht durchführen können. Das Formular zur Anmeldung oder Abmeldung der Stromversorgung steht Ihnen jederzeit auf unserer Website zur Verfügung. Für weitere Fragen erreichen Sie unsere Kundenberatung auch telefonisch unter 05223 / 58 55 oder per E-Mail unter info@hall.ag