NEUES ZUM DATENSCHUTZ

Mit 25. Mai 2018 tritt EU-weit eine Verordnung in Kraft, die unter dem harmlosen Kürzel „DSGVO“ mittlerweile auch die heimischen Betriebe in mehr oder weniger ausgeprägter Form erreicht hat und die durch die Digitalisierung ausgelösten Veränderungen im Geschäftsleben in geordnete Bahnen lenken soll.

Inwieweit betrifft die DSGVO das Unternehmen?
Die Hall AG ist mehrfach von den Bestimmungen betroffen. Da bei uns allerdings Datenschutz immer schon den höchsten  Stellenwert im Rahmen unserer vielfältigen Datenverarbeitungsprozesse gehabt hat, werden wir von der DSGVO nicht wirklich überrascht, sondern haben uns rechtzeitig mit Hilfe eines externen Beraters auf die Einführung vorbereitet. Dadurch ist sichergestellt, dass unsere Kunden auch weiterhin den bestmöglichen Schutz der ausschließlich im Rahmen der Geschäftsverbindung gespeicherten Daten genießen können.

Doch was ist nun Sinn und Zweck dieser Verordnung?
Zum einen sollen die Rechte der Betroffenen (also die Rechte als Kunden) gestärkt, zum anderen sollen einheitliche Standards im Datenschutz innerhalb der EU gewährleistet werden. Die Daten unserer Hall-AG-Kunden werden unabhängig von den rechtlichen Möglichkeiten selbstverständlich auf unseren eigenen Servern im Inland verwaltet und unterliegen daher neben der DSGVO auch weiterhin der österreichischen Rechtsprechung.

Was konkret wird dabei umfasst?
Die Richtlinie umfasst die Verarbeitung aller personenbezogener Daten natürlicher Personen. Dabei wird der Begriff „Verarbeitung“ sehr weit ausgelegt und beinhaltet das Erheben, Speichern, Auslesen, Weitergeben, Verknüpfen etc. - somit praktisch jeden Umgang mit personenbezogenen Daten, und zwar unabhängig von der Art der Verarbeitung, also ob die Daten elektronisch gespeichert oder in Papierform im Aktenordner aufbewahrt werden. Ausgenommen sind lediglich Tätigkeiten der nationalen Sicherheit oder rein persönliche Tätigkeiten inkl. der damit verbundenen Nutzung sozialer Netze.

Was bringt die Verordnung dem Kunden?
Der Kunde hat demgemäß das Recht zu wissen, welche Daten über ihn gespeichert wurden/werden („Recht auf Auskunft“), das Recht auf Berichtigung nicht mehr aktueller Daten bzw. der Recht auf deren Löschung, wenn diese - z. B. auf Grund der Beendigung eines Vertragsverhältnisses – nicht mehr benötigt werden. Die Hall AG hat zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen schon in der Vergangenheit weit über das erforderliche Ausmaß hinaus Vorkehrungen getroffen. Durch die Einführung und Umsetzung ISO-zertifizierter Systeme zum Qualitätsmanagement und zur Informationssicherheit haben wir viele Hausaufgaben bereits gemacht und werden auch die Herausforderungen der DSGVO im Sinne unserer Kundinnen und Kunden bewältigen.