Regelungen im Schwimmbad seit 1. Juli deutlich gelockert.

Nach dem rund sechswöchigen Betrieb des Schwimmbades in Hall wurden nun die C 19 -Regeln seit Donnerstag, den 1. Juli gelockert.

Maskenpflicht sowie Abstandsbestimmungen gehören damit (vorerst) der Vergangenheit an. Was bleibt ist die 3G Regelung: nur wer nachweislich getestet, geimpft oder genesen ist, darf ins Schwimmbad. Die Überprüfung des 3G-Nachweises erfolgt weiterhin an der Kassa. Dies kann hin und wieder zu Wartezeiten führen. „Wir bitten daher unsere Besucher, den entsprechenden Nachweis bereits beim Anstellen an der Kasse vorzubereiten. Damit werden die Wartezeiten verkürzt und man kommt schneller ins kühle Nass,“ empfiehlt Harald Graus, Leiter des Schwimmbades Hall.