FAQs zum NEUEN Stromvertrag 2023
Sie haben Fragen zum bevorstehenden Stromvertragsäderung? Dann finden Sie hier unsere FAQs dazu.
Warum ändert die HALL AG ihre Stromlieferverträge?
Wie Sie vielleicht bereits wissen, haben sich die Energiemärkte und -preise in den letzten Jahren sehr dynamisch entwickelt. Wir nutzen nun die aktuelle Entspannung auf den Energiemärkten zu einer Strompreissenkung und bieten Ihnen dafür einen neuen Stromvertrag an. Der herkömmliche Tarif wird in der Folge eingestellt.
Gibt es eine vertragliche Bindung?
Nein, sie können den neuen Stromvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit auflösen.
Was geschieht mit dem Stromkostenzuschuss?
Dieser wird wie im Vorjahr bei der nächsten Jahresabrechnung von uns berücksichtig, unabhängig vom gewählten Tarif.
Können die Preise demnächst wieder steigen?
Nein, die Preise werden von uns innerhalb der kommenden 12 Monate nicht mehr erhöht. Bei einer weiteren Besserung der Marktlage, kann eine Preissenkung jedoch durchgeführt werden.
Wie erfahre ich meinen neuen Teilzahlungsbetrag (TZB)?
Nach Eingang Ihres unterfertigten, neuen Stromvertrages teilen wir Ihnen in den kommenden Wochen in einem eigenen Schreiben mit, wie hoch Ihr neuer Teilzahlungsbetrag ist und ab wann dieser gültig ist.
Braucht es auf dem ausgedruckten Vertrag eine Unterschrift von mir?
Ja. Im Gegensatz zur Anmeldung über QR-Code oder persönlichen PIN benötigen wir Ihre Unterschrift auf dem ausgedruckten Vertrag.
Was ändert sich für mich? Welche Vorteile habe ich dadurch?
Die gute Nachricht: Ihr neuer Tarif wird deutlich günstiger! Der Haken? Wir benötigen rund 10 bis 15 Minuten Ihrer Zeit. Wir werden versuchen, Ihnen den Tarifwechsel so einfach wie möglich zu gestalten.
Was kommt auf mich zu?
Im Laufe der nächsten Wochen erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem wir Ihnen einen neuen Stromliefervertrag schicken. Sie können dieses Angebot unkompliziert über den digitalen Weg, per E-Mail oder per Post annehmen und bestätigen.
Was muss ich konkret tun?
Aus rechtlichen Gründen gilt der neue Vertrag nicht automatisch. Kund*innen müssen dem Angebot ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung zum neuen Produkt erfolgt am einfachsten über den QR-Code, den Sie mit dem persönlichen Informationsschreiben bekommen, über das Kundenportal über kundenportal.hall.ag sowie über den Postweg.
Braucht es eine Zwischenabrechnung für den neuen Vertrag?
Nein. Die nächste Jahresabrechnung erfolgt wie gewohnt einmal jährlich.
Wird der Teilzahlungsbetrag angepasst?
Ja, der monatliche Teilzahlungsbetrag (TZB) wird von uns nach Zustimmung des neuen Angebots Mitte August angepasst und ist ab September gültig. Die Kunden werden darüber von uns schriftlich verständigt.
Muss ich meinen Zählerstand ablesen?
Nein, der Zählstand wird von uns digital über den Smart Meter abgelesen. Das bedeutet, dass keine Vor-Ort-Ablesung bei Ihnen zu Hause oder eine Selbstablesung notwendig ist.
Ich habe Fragen. Wie bekomme ich Antworten?
Wir versuchen, die häufigsten Fragen hier unter den FAQs zu beantworten. Gerne können Sie zudem unser Kundencenter telefonisch unter 05223 / 5855 kontaktieren oder uns eine Mail an stromvertrag@hall.ag schicken.
Wie kann ich ohne PC oder Handy den neuen Vertrag abschließen?
Unser Kundencenter ist zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
Montag von 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag - Donnerstag von 07:30 – 12:30 Uhr
Freitag von 07:30 - 12:00 Uhr.
In diesem Zeitraum können Sie den Wechsel auf den neuen Vertrag persönlich bei uns durchführen. Außerdem erhalten Sie ein Schreiben mit allen notwendigen Formularen sowie ein Rücksendekuvert zu. Sie können uns gerne die Formulare per Post zuschicken. Wir übernehmen die Postgebühr.
Warum soll ich bei der Hall AG diesen neuen Vertrag abschließen?
Die Hall AG ist eine 100 %ige Tochter der Stadtgemeinde Hall i.T. und liegt somit in öffentlichem Eigentum. Die Einnahmen der Hall AG werden in den Ausbau und die Erhaltung der Infrastruktur investiert. Damit wird auch die zuverlässige Versorgung mit Energie in der Region für die Zukunft sichergestellt.
Wenn ich den neuen Vertrag abschließe, bekomme ich dann eine Bestätigung?
Bei einem Wechsel auf das neue Produkt "StromPrivat_23_07" erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail bzw. postalisch.
Warum reduziert sich der Energiepreis?
Eine Neubewertung unserer internen Kosten sowie die aktuelle Entspannung am Strommarkt machen eine Preissenkung möglich.
Wie liegt die HALL AG preislich im Vergleich zu anderen heimischen Anbietern?
Wir können versichern, dass die HALLAG Kommunal GmbH auch weiterhin ein attraktiver, sicherer und nachhaltiger Stromanbieter für alle Kund*innen ist. Wir laden Sie ein, sich vor einem Wechsel über den Tarifkalkulator der E-Control ein Bild von den verschiedenen Angeboten zu machen.
Wie definieren Sie KleingewerbekundInnen?
Kleingewerbekund*innen sind alle Betriebe mit einem Jahresverbrauch von unter 100.000 kWh
Wohin kann ich mich wenden, um finanzielle Hilfe zu bekommen?
Die Bundesregierung (Stromkostenzuschuss) sowie die Tiroler Landesregierung (Energiekostenzuschuss) haben Maßnahmen gesetzt, welche die momentanen Belastungen der Menschen in Österreich abfedern sollen. Darüber hinaus wird auf kommunaler Ebene an Entlastungsmaßnahmen gearbeitet. Zudem kann jeder Haushalt mit energiesparenden Maßnahmen seine Energiekosten selbst mitbestimmen.