Strompreisdeckel

Die österreichische Bundesregierung hat zur Abfederung der steigenden Energiepreise eine „Deckelung des Strompreises“ beschlossen. Die Deckelung (Strompreisbremse) gilt für den Zeitraum vom 1.12.2022 bis 30.06.2024 und wird mit der Jahresabrechnung Anfang 2023 bemerkbar sein. 

Was ist die Stromkostenbremse (Strompreisdeckel)?

Die Bundesregierung deckelt den Energiepreis für einen Jahresverbrauch von max. 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Energieliefervertrag - unabhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Dies entspricht rund 80 Prozent des Verbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts. Bis zu dieser Menge sind max. 12 Cent brutto pro kWh  für den Arbeitspreis zu bezahlen. Die Differenz zum tatsächlichen Energiepreis  soll als Zuschuss abgegolten werden (umfasst alle verrechneten Bestandteile des Energieanteils, jedoch nicht Netzentgelt, Abgaben, Steuern und weitere gesetzlich vorgegebene Beiträge). Der Gesetzesvorschlag sieht eine Obergrenze von 48 Cent brutto kWh vor. Der Verbrauch, der über 2.900 kWh hinausgeht, wird dem Kunden regulär zum vertraglich vereinbarten Energiepreis verrechnet. 

Die Deckelung wird vom Energieanbieter automatisch bei der Abrechnung berücksichtigt. 

Wie erfolgt die Berechnung anhand eines Rechenbeispiels?

Ein Kunde hat einen Energiepreis von 35,88 c/kWh (brutto). Bis 2.900 kWh Energieverbrauch zahlt der Kunde 12 Cent, der Bund übernimmt die verbleibenden 23,88 Cent. Für den Mehrverbrauch ab 2.900 kWh zahlt der Kunde die vollen Kosten von 35,88 c/kWh. 

Beispiel: Ein 3-Personen Haushalt hat einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh. Der Energiepreis beträgt 35,88 c/kWh (brutto)

Jahresverbrauch 3.500 kWh

Preis (brutto) / kWh

Kosten 

Verbrauch bis zu 2.900 kWh 

12 c/kWh

€ 348,-

verbleibende 600 kWh

35,88 c/kWh

€ 215,28

Energiekosten Gesamt *

€ 563,28

*Preise inkl. MwSt. (ohne Netzentgelte und weitere Abgaben). 

Ohne Deckelung des Strompreises würden die Energiekosten € 1.255,80- brutto betragen - also € 35,88 c für 3.500 kWh). 

Für wen gilt die Stromkostenbremse?

Grundsätzlich gilt diese für alle Privathaushalte (inkl. Zweitwohnsitze). 

Ab wann gilt die Stromkostenbremse?

Die Strompreisbremse gilt vom 1.12.2022 und bis 30.6.2024. Bei der kommenden Jahresabrechnung werden die 2.900 kWh nur anteilig berücksichtigt.

Wie erfahre ich meinen Jahresverbrauch?

Ihren Strom-Jahresverbrauch finden Sie auf der Jahresabrechnung auf der ersten Seite gleich unterhalb der Anlagenbezeichnung und dem Zählpunkt. Außerdem können Sie sich im Kundenportal https://kundenportal.hall.ag über Ihren Stromverbrauch informieren.  

Gibt es eine zusätzliche Unterstützung?

Jene Haushalte, die von der Rundfunkgebühr (Gis) befreit sind, erhalten einen weiteren Abschlag von 75 Prozent auf die Netzkosten. Haushalte mit mehr als drei Personen können per Antrag weitere Erleichterungen bekommen. 

Wie geschieht die Abrechnung?

Die kommende Strom-Jahresabrechnung erfolgt per 31.12.2022. Hier wird der Strompreisdeckel von uns bei der Abrechnung berücksichtigt. Auf der Stromrechnung findet sich die Deckelung als eigene Position.  

Weitere Infos

Detaillierte Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des  Bundesministeriums (BMK)