
OGH - Entscheidung: Netzzutrittsentgelt für PV-Anlagen
Die HALLAG Kommunal GmbH informiert ihre KundInnen zum Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom 17.10.2024 mit der GZ 1 Ob 85/24t zu den Netzzutrittsentgelten von Erzeugungsanlagen (Photovoltaik, Windkraft etc.) wie folgt:
Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an. (Link: Kein Netzzutrittsentgelt für Photovoltaikanla... | OGH | ogh.gv.at).
Bisher wurden unseren KundInnen die Netzzutrittsentgelte gemäß dem aktuellen „Leitfaden Netzanschluss“ der E-Control verrechnet.
Zu Ihrer Information:
- Wir prüfen auf Basis des angeführten Urteils derzeit die betreffenden Netzzugangsverträge und passen noch offene Netzzugangsangebote automatisch an.
- Die betroffenen KundInnen werden wir bei etwaigen Ansprüchen bzw. Gutschriften aktiv informieren.
- Sie müssen vorerst nichts unternehmen, eine Kontaktaufnahme mit uns ist nicht erforderlich.
- Wir verzichten auf die Geltendmachung etwaiger Verjährungen. Für Sie besteht daher kein Risiko eines Verlustes ihrer Ansprüche
Wir danken für Ihr Verständnis.