Der horizontale Mindestabstand (lichte Weite) bei Parallelführung von Wasserleitungen zu allen sonstigen Fremdleitungen (Kabeln und Leitungen) beträgt generell 0,6 m. Bei Abwasserkanälen kann es in Sonderfällen zur Festlegung größerer Abstände kommen.
Mauerdurchführungen und -aussparungen
Mauerdurchführungen
Für den Einbau der Mauerdurchführung ist der Besteller verantwortlich. Für die Mauer-durchführungen ist die beigestellte Originalrohrdurchführung RDS-WD oder Gleich-wertiges zu verwenden. Dieser Einbauteil ist vom Besteller zur Verfügung zu stellen und ist laut der in der Verpackung beiliegenden Beschreibung einzubauen. Der Einbau der Mauerdurchführung ist in jedem Fall mit 1,5 m Überdeckung (vertikal) und horizontalem Abstand von 1,5 m, speziell bei Stützmauern, Lichtschächten, etc., frostsicher auszuführen.
Aussparungen
Anschlußleitungen mit einem Durchmesser größer DN 50.
Die Aussparungen sind nach den Angaben der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH herzu-stellen und bis zu den Montagearbeiten freizuhalten sowie nach Einbau der Rohrleitung entsprechend der Angaben der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH zu verschließen - nicht mit PE-Schaum.
Montagearbeiten
Das einzubauende Rohrmaterial wird von der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH geliefert und verlegt bzw. montiert.
Die Einhaltung vereinbarter Montage- und Liefertermine kann aus dringenden betrieb-lichen Gründen fallweise nicht garantiert werden. Allfällig daraus resultierende Schadenersatzansprüche können daher nicht abgegolten werden.
Wiederherstellungsarbeiten
Das Wiederverfüllen des Rohrgrabens ist mit dem Personal der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH abzustimmen, da die neu verlegten Leitungen Lage- und höhenmäßig von einem Vermessungsbüro in XYZ-Koordination eingemessen werden.
Auf den fachgerechten Einbau der Einbaugarnitur und der Straßenkappe ist zu achten.
Gewährleistung
Der Besteller haftet für sämtliche von ihm beigestellten Arbeiten.
Bei Verzögerungen in der Arbeitsdurchführung, welche nicht auf Verschulden der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH zurückzuführen sind, sowie bei Qualitätsmängeln der Bau-leistungen behält sich die Stadtwerke Hall in Tirol GmbH das Recht vor, auf Kosten des Kunden die Arbeiten anderweitig zu vergeben.