Allgemeines
Am 01.10.2001 wurde der Strommarkt liberalisiert, seit diesem Zeitpunkt ist ist ein Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber und ein Energieliefervertrag mit dem Energielieferanten notwendig. Ein Kunde der den ENERGIELIEFERANTEN wechseln möchte, schliesst mit dem neuen Energielieferanten eine Energieliefervertrag ab. Der Netzvertrag verbleibt beim örtlichen Netzbetreiber.
Der Strompreis unterteilt sich dementsprechend in Netzkosten und einem Energiepreis, wobei beide als Berechnungsgrundlage den Verbrauch in Kilowattstunden haben. Die preisliche Aufteilung des Gesamtpreises beträgt ca. ein Drittel Netz und ca. ein Drittel Energie. Das letzte Drittel setzt sich aus Steuern und Abgaben zusammen.
Zu Beachten
Bei "Türgeschäften" die Unterlagen oder das Angebot aushändigen lassen um diese in Ruhe zu prüfen. Keinesfalls eine übereilte Unterschrift leisten. Bei Unklarheiten können sie auch die Stadtwerke Hall in Tirol kontaktieren und wir erklären ihnen die Angaben des Fremdlieferanten.
Lassen sie sich immer einen Ausweis, Bestätigung, o. Ä. zeigen, aus dem klar zu ersehen ist, für welches Unternehmen der Verkäufer tätig ist.
Kündigung
Sollten sie bei einem anderen Energielieferanten ihre Energie beziehen und wieder zu uns zurück wechseln wollen, so übernehmen wir für sie die Kündigung bei Ihrem Energielieferanten. Für diesen Zweck benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht, die Sie bei uns Vorort unterschreiben können.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, so zögern sie nicht unsere Verrechnungsabteilung, unter 05223/58 55-155 oder 120, zu kontaktieren - wir helfen ihnen gerne!
Informationsblatt zu den Möglichkeiten des geöffneten Strommarktes